Beschaffungspolitik

Verantwortungsvolle Beschaffungspolitik

 

1.1       Verpflichtung der Geschäftsführung

Solid-Parkiet s.c. ver­pflich­tet sich, Produkte und Dienstleistungen zu beschaf­fen, die sicher­stel­len, dass die Materialien aus lega­len und ord­nungs­ge­mäß bewirt­schaf­te­ten Wäldern stam­men, die nach glaub­wür­di­gen Zertifizierungsstandards zer­ti­fi­ziert sind und/oder aus recy­cel­ten Materialien (post con­su­mer) stam­men. Als Eckpfeiler die­ses Engagements wer­den wir ein „Responsible Sourcing Programm“ ver­fol­gen, um die Nutzung und Vermarktung von lega­len und umwelt­ver­träg­li­chen Forstprodukten zu fördern.

 

1.2       Ständige Verbesserung

Wir ver­pflich­ten uns hier­mit, das Nachhaltigkeitsniveau unse­rer Beschaffung kon­ti­nu­ier­lich zu ver­bes­sern, indem wir stren­ge­re und glaub­wür­di­ge­re Zertifizierungs- und Verifizierungsstandards und Beschaffungsanforderungen bevor­zu­gen und die Beschaffung aus unbe­kann­ten oder nicht nach­hal­ti­gen Quellen vermeiden.

 

1.3       Zertifizierung

Wo immer mög­lich, ver­pflich­ten wir uns, Holzprodukte zu beschaf­fen, die nach einem inter­na­tio­nal aner­kann­ten Standard für ord­nungs­ge­mä­ße Waldbewirtschaftung zer­ti­fi­ziert sind, um sicher­zu­stel­len, dass das Material aus einem ord­nungs­ge­mäß bewirt­schaf­te­ten Wald stammt.

 

1.4       Legalität

Wir ver­pflich­ten uns, nur Material zu beschaf­fen, das gemäß den gel­ten­den Gesetzen pro­du­ziert, ver­ar­bei­tet und gehan­delt wird.

 

1.5       Soziale Verantwortung

Wir ver­pflich­ten uns, min­des­tens die fol­gen­den umstrit­te­nen Geschäftspraktiken zu vermeiden:

 

  • Jede Form von Zwangsarbeit, ein­schließ­lich Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, Sklaverei, Leibeigenschaft oder Menschenhandel.
  • Der Einsatz von Kinderarbeit. Das Mindestalter für die Beschäftigung darf nicht unter dem Alter des Abschlusses der Pflichtschule lie­gen und darf auf kei­nen Fall unter 15 Jahren liegen.
  • Diskriminierung auf­grund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, poli­ti­scher oder sons­ti­ger Anschauung, Kaste, natio­na­ler oder sozia­ler Herkunft, Eigentum, Geburt, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexu­el­ler Orientierung, Gesundheitszustand, fami­liä­ren Verpflichtungen, Alter, Behinderung oder ande­ren Unterscheidungsmerkmalen.
  • Die Organisation bie­tet ihren Arbeitnehmern ein siche­res und gesun­des Arbeitsumfeld, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf den Schutz vor Feuer, Lärm, Unfällen und toxi­schen Substanzen. Es wer­den ange­mes­se­ne Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien und ‑ver­fah­ren fest­ge­legt und befolgt.

 

Wenn uns bekannt wird, dass eines die­ser Themen unse­re Gesellschaft oder einen unse­rer Lieferanten betrifft, ver­pflich­ten wir uns, ent­spre­chen­de Maßnahmen zu ergrei­fen, die sol­che Situationen ver­bes­sern bzw. den Mißstand abschaffen.

 

1.6       Verantwortung für die Umwelt

Wir beken­nen uns zu einem ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit der Umwelt und ihren natür­li­chen Ressourcen. Wir ver­pflich­ten uns, die Auswirkungen unse­rer eige­nen Aktivitäten und/oder der Aktivitäten unse­rer Lieferanten sowie wei­te­rer Vorlieferanten auf die Umwelt zu verringern.

 

1.7       Management der Lieferkette und Informationsbereitstellung

Wir wer­den sicher­stel­len, dass Informationen über Lieferanten und Materialquellen/-her­künf­te gesam­melt und aus­ge­wer­tet wer­den, um eine effek­ti­ve Risikobewertung zu ermöglichen.

 

1.8       Risiko-Bewertung und ‑Minderung

Wir füh­ren eine Risikobewertung aller Lieferanten und Holzlieferungen durch, um so das Risiko, dass das Material oder die Produkte, die bezo­gen wur­den, aus einer ille­ga­len Quelle stammt oder ille­gal gehan­delt wur­den, ein­schät­zen zu kön­nen. Falls Risiken iden­ti­fi­ziert wer­den und die­se nicht als „ver­nach­läs­sig­bar“ ein­ge­stuft wer­den kön­nen, wer­den wir geeig­ne­te Maßnahmen zur Risikominderung ergrei­fen, um die­se Risiken zu vermeiden.

 

1.9       Überwachung und Verifizierung

Die Gesellschaft wird die inter­nen Systeme und Verfahren über­wa­chen. Ein Informationszugang wird auch bei exter­nen Audits gewährt, um die Prüfung zu ermög­li­chen, ob die ent­spre­chen­den Systeme vor­han­den und gemäß den Anforderungen imple­men­tiert wurden.

 

1.10    Überprüfung und Anpassung der Grundsätze

Wir wer­den dafür sor­gen, dass die­se Grundsätze und die damit zusam­men­hän­gen­den Dokumente regel­mä­ßig über­prüft und falls not­wen­dig ent­spre­chend über­ar­bei­tet werden.

 

1.11    Kommunikation und Stakeholder

Diese Richtlinie ist öffent­lich zugäng­lich und wird Lieferanten sowie wei­te­ren inter­es­sier­ten Parteien zur Verfügung gestellt.